Nach einem Unfall zählt jede Minute. Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter selbst zu wählen, für ein unabhängiges Unfallgutachten – unabhängig von der Versicherung oder der Werkstatt.
Ein fundiertes Gutachten klärt unter anderem:
* tatsächliche Schadenshöhe inklusive versteckter Schäden* mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs
* Nutzungsausfall bzw. Mietwagenklasse
* Beweissicherung für eine spätere Auseinandersetzung mit der Versicherung
Ein selbst beauftragter Gutachter für ein eigenes Unfallgutachten ist vor allem dann wichtig, wenn:
- ein klarer Haftpflichtschaden vorliegt (Sie sind Geschädigter)
- die Schuldfrage unklar oder streitig ist
- der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze liegt
- Sie eine Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend machen möchten
- Vorschäden oder Altschäden an ihrem Fahrzeug im Raum stehen
- die Versicherung nur ein "Kurzgutachten" oder eine reine Kalkulation anbieten möchte
Gerade bei modernen Fahrzeugen mit komplexer Technik werden erhebliche Schäden oft erst bei genauer Begutachtung sichtbar. Hier schützt Sie ein unabhängiges Gutachten vor finanziellen Nachteilen.
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier der typische Ablauf nach Ihrem Anruf:
- Kontaktaufnahme – Sie melden sich telefonisch oder über das Notfallformular und schildern kurz den Unfall.
- Sichtung der Unterlagen – Sie senden mir Fotos, Schadensskizzen, Daten zum Unfall und zum Fahrzeug (z. B. Fahrzeugschein).
- Termin vor Ort – Die Begutachtung erfolgt in Falkensee, in Dallgow mit Hebebühne oder direkt bei Ihnen vor Ort.
- Fotodokumentation & Messungen – Der Schaden wird detailliert aufgenommen, dokumentiert und – falls erforderlich – technisch vermessen.
- Erstellung des Gutachtens – Sie erhalten ein vollständiges Unfallgutachten zur Weitergabe an Anwalt und Versicherung.
- Auf Wunsch: Abstimmung mit Ihrem Anwalt – Gerne arbeite ich direkt mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen.
Viele Geschädigte wissen nicht, welche Rechte sie nach einem Unfall tatsächlich haben. Wichtig ist:
- Sie wählen Ihren eigenen, unabhängigen Gutachter – nicht die Versicherung.
- Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
- Sie dürfen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl einschalten; auch dessen Kosten sind bei eindeutiger Haftung meist ersatzfähig.
- Sie entscheiden, ob Sie reparieren, das Fahrzeug verkaufen oder auf Totalschadenbasis abrechnen möchten.
Das Unfallgutachten liefert die sachliche Grundlage, damit Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig und korrekt reguliert werden können.
Nicht jeder Unfall ist auf den ersten Blick klar. Wenn Aussagen auseinandergehen oder komplexe technische Fragen im Raum stehen, wird eine fundierte Unfallrekonstruktion wichtig.
Durch meine langjährige Erfahrung in der Fahrzeugentwicklung und die Möglichkeit der EDR-Auslesung (Event Data Recorder) können Fahrdaten und Fahrzeugreaktionen ausgewertet und der Unfallhergang technisch nachvollzogen werden.
Auf der Seite Technische Gutachten & Forensik erfahren Sie mehr über forensische Analysen, Motorgutachten und spezielle Fragestellungen rund um Technik und Unfallablauf.
Sie hatten gerade einen Unfall oder der Schaden ist erst vor kurzem passiert? Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihnen einen Gutachter vorgibt.
Über das Notfallformular können Sie mir den Unfall rund um die Uhr melden. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und bespreche das weitere Vorgehen – auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Anwalt.